Rechtsprechung
KG, 18.07.2005 - 1 W 243/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergleich über die Hauptsache nach Einspruch gegen ein Versäumnisurteil; Abänderung des Titels in der Hauptsache
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 98 Satz 2 § 103 § 104
Hinfälligkeit des Kostenfestsetzungsantrags bei Änderung des Titels durch Prozessvergleich - Auslegung des neuen Titels - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Kostenenfestsetzung bei vorangegangenem Versäumnisurteil
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann Kostenentscheidung des Versäumnisurteils nach Einspruch noch Grundlage der Kostenfestsetzung sein? (IBR 2005, 1270)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 13.05.2005 - 19 O 1/05
- KG, 18.07.2005 - 1 W 243/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- KG, 02.02.1967 - 1 W 3122/66
Auszug aus KG, 18.07.2005 - 1 W 243/05
Denn ein verfahrensrechtlich wirksamer Antrag auf Kostenfestsetzung setzt, wie sich aus §§ 103 Abs. 1, 104 Abs. 1 ZPO ergibt, eine vorgängig errichtete vollstreckbare Kostengrundentscheidung voraus (Senat, NJW 1967, 1569), was allerdings nicht ausschließt, in dem erneuten Kostenfestsetzungsgesuch nach Vorliegen eines neuen Titels auf ein bereits nach einem inzwischen weggefallenen Titel eingereichtes Gesuch Bezug zu nehmen (Senat, JurBüro 1976, 814/815).